Diese fachliche Einschätzung der OLK ist überzeugend und nachvollziehbar, weshalb die BVE keinen Grund sieht, davon abzuweichen. Die Fassadengestaltung hat einen funktionalen Bezug zum L.________platz und passt sich an die feingliedrige Fassadenstruktur der umliegenden Häuser an. Die Fensterflächen wurden reduziert und die Fassadenöffnungen in der horizontalen und vertikalen Fassadenebene sind in regelmässigen Abständen angeordnet worden. Durch die Reduktion der Fensterflächen ist der Gegensatz zu den umliegenden Häusern, die allesamt kleine Fensterflächen aufweisen, weggefallen.