Durch den Verzicht auf das Attikageschoss wird die Gebäudehöhe im Vergleich zum ersten, im Jahr 2013 abgelehnten Projekt um 1.5 m reduziert, wodurch das Gebäude deutlich niedriger ist. Ohne Attikageschoss wirkt das Mehrfamilienhaus auch in optischer Hinsicht bescheidener als das im Jahr 2013 abgelehnte Projekt. Die neue Volumetrie bewirkt, dass das Vorhaben nicht mehr zu dominant in Erscheinung tritt und sich vom 16 Vgl. Entscheid der BVE vom 4. Juni 2013 zum ersten Projekt, (RA Nr. 110/2012/170), E. 3g. RA Nr. 110/2016/48 12