Wie die OLK in ihrer Stellungnahme vom 28. August 2014 und ihrem Bericht vom 20. Juni 2016 in nachvollziehbarer Weise ausführt, werden durch die Fassadengestaltung, die Reduktion des Bauvolumens, der Verzicht auf das Attikageschoss sowie die veränderte Stellung des Baukörpers in Bezug zum Gebäude auf der Parzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. I.________ deutliche Verbesserungen hinsichtlich der Gesamtsituation erreicht. Durch den Verzicht auf das Attikageschoss wird die Gebäudehöhe im Vergleich zum ersten, im Jahr 2013 abgelehnten Projekt um 1.5 m reduziert, wodurch das Gebäude deutlich niedriger ist.