Das Mehrfamilienhaus auf der Parzelle Nr. I.________ und das WC-Gebäude im Dorfzentrum, welche in dem intakten Dorfbild einen Fremdkörper darstellen würden. Zur Einordnung des Bauvorhabens in das umliegende Ortsbild und zur Frage, welche Veränderungen im Vergleich zum ursprünglichen Bauprojekt aus dem Jahr 2012 für die 15 Vgl. Plan "Grundrisse/Umgebung" vom 19.06.2015, mit Genehmigungsstempel der Gemeinde vom 29.01.2016. RA Nr. 110/2016/48 11