Die Kernergänzungszone umfasse die an die schützenswerten Teile des Ortskerns im Oberdorf angrenzenden Gebiete und den zentralen Teil des Unterdorfes. Das Oberdorf von Steffisburg sei als Strassendorf gewachsen. Der L.________platz stelle einen Subraum dar, um welchen sich die Gebäude giebelständig angeordnet haben. Diese Anordnung präge auch die G.________gasse mit seinem radialen Bezug zum L.________platz. Die Kernzone weise einen hohen Grad der Einheit auf. Die mehrheitlich geschützten oder erhaltenswerten Bauten seien allesamt intakt und gut erhalten.