Da die Beschwerdegegnerin im Rahmen des Baugesuches noch einmal gewisse Änderungen am Bauprojekt vornahm und die Baugesuchspläne im Vergleich zum Voranfrageprojekt leicht anpasste (insbesondere durch die Erhöhung des Gebäudes im Bereich des Dachrandes um 10 cm)15, liess das Rechtsamt der BVE die OLK noch einmal zum Vorhaben Stellung nehmen. Die OLK charakterisiert das Baugrundstück sowie die Umgebung in ihrem Bericht vom 20. Juni 2016 mit Verweis auf ihre Stellungnahme vom 18. Februar 2013 wie folgt: Das Vorhaben liege in der Kernergänzungszone im Dorfzentrum von Steffisburg. Die Kernergänzungszone umfasse