Nach einer Überarbeitung des ursprünglichen Bauvorhabens reichte die Beschwerdegegnerin im Jahr 2014 eine Bauvoranfrage für ein neues Bauprojekt bei der Gemeinde Steffisburg ein. Im Rahmen dieser Bauvoranfrage hat die OLK das Vorhaben zweimal beurteilt. In ihrer ersten Stellungnahme vom 28. August 2014 äusserte sich die OLK wie folgt zum Bauvorhaben: Die Bauherrschaft habe mit den vorliegenden Änderungen versucht, die von der OLK im Rahmen des ursprünglichen Bauprojekts aus dem Jahr 2012 aufgeführten kritischen Punkte zu bereinigen.