Dadurch habe sich die "kolossale" Dimension des Vorhabens gegenüber dem ursprünglichen Projekt eher noch verstärkt. Von der unteren Hälfte des L.________platzes werde der Blick auf den nahen F.________, der eines der wesentlichen Charakteristika des Platzes sei, nach wie vor zugemauert. Das Objekt überpräge aufgrund seines grossen Volumens sowie seiner Massstäblichkeit und Körnigkeit das L.________platzensemble und wirke auf dieses sehr störend. Es füge sich nicht in die Umgebung ein.