a) Die Beschwerdeführerin anerkennt, dass die Beschwerdegegnerin im Rahmen des neuen Bauvorhabens diverse Vorkehrungen im Sinne einer Einpassung ins Dorfensemble getroffen hat, indem sie die Fassadengestaltung und den Bezug zum L.________platz verbesserte sowie das Volumen des Baukörpers reduzierte und dessen Stellung leicht abänderte. Sie rügt aber, das Vorhaben wirke noch immer viel "zu feiss" und viel zu dominant. Zwar habe man auf das Attikageschoss mit einer Höhe von rund 3 m verzichtet, die Gesamthöhe sei jedoch nur um rund 1.5 m reduziert worden. Dadurch habe sich die "kolossale" Dimension des Vorhabens gegenüber dem ursprünglichen Projekt eher noch verstärkt.