5. Die OLK nahm mit Fachbericht vom 20. Juni 2016 zum Vorhaben Stellung. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Fachbericht der OLK zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdeführerin nahm mit Schlussbemerkungen vom 19. Juli 2016 noch einmal Stellung und beantragte, es sei ein OLK-unabhängiges Expertengutachten einzuholen. 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). RA Nr. 110/2016/48 4