Dabei macht sie insbesondere geltend, das neue Bauvorhaben ordne sich nicht gut in die Umgebung ein und wirke sich störend auf das L.________platzensemble aus. Zudem sei die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Gewässerabstandes zu Unrecht erteilt worden. 4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 28. April 2016, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Mit Stellungnahme vom 29. April 2016 beantragt die Gemeinde Steffisburg ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.