1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Vechigen vom 18. Februar 2016 sowie die Verfügungen des AGR vom 16. Juli 2015 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1’600.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen IV. Eröffnung