Der Rückbau der Alterswohnung führe dazu, dass er nach der Betriebsübergabe nicht mehr auf dem Bauernhof leben könne. Dies stelle eine unnötige Härte und Unverhältnismässigkeit dar. Eine Umnutzung des Gebäudes in einen frostsicheren Lagerraum, wie er für seinen Betrieb benötigt werde, sei zudem nicht geprüft worden. Der verlangte Ausbau der Isolation sei daher unverhältnismässig, ebenso der Rückbau der Fenster, womit der Lagerraum auf künstliches Licht angewiesen wäre. Hinsichtlich des Schwimmbades hätten im Rahmen der Verhältnismässigkeit auch eine Verkleinerung und eine optische Umgestaltung des Schwimmbeckens geprüft werden müssen.