b) Der Beschwerdeführer rügt, der komplette Rückbau kombiniert mit einem Benützungsverbot sei unverhältnismässig. Die Vorinstanz habe in jeglicher Hinsicht die für ihn härteste Variante gewählt und damit unangemessen gehandelt. Die KDP sei in ihrem Fachbericht vom 19. Juni 2015 zum Schluss gekommen, dass sie keine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verlange. Die Gemeinde habe sich über diese Auffassung der Fachstelle hinweggesetzt und trotzdem eine Wiederherstellung verlangt. Bereits aus diesem Grund sei die Wiederherstellung unverhältnismässig. Der Rückbau der Alterswohnung führe dazu, dass er nach der Betriebsübergabe nicht mehr auf dem Bauernhof leben könne.