Mit der detaillierten Wiederherstellungsanordnung verlangt die Gemeinde einerseits den vollständigen Rückbau des Schwimmbades und die Wiederherstellung des ursprünglichen natürlichen Zustands des Terrains bzw. des Vorplatzes. Andererseits verlangt sie den vollständigen Rückbau der Wohnung inkl. Entfernung der gebäudeinternen Treppenaufgänge, der an den Aussenwänden angebrachten Wärmeisolation sowie der neuen Fenster und damit die Rückführung sämtlicher Räume in ihren ursprünglichen Nutzungszweck als Speicher und Lagerraum (für die Details, vgl. Entscheid, Ziffer 3.3).