307, E. 3; ARE, Erläuterungen zur RPV, Ziff. 2.3.1; AGR, Wegleitung des Kantons Bern für das Bauen ausserhalb der Bauzonen 2008, S. 4 ff. RA Nr. 110/2016/47 10 der KDP bedürfe, da der Speicher als Hauptbaute kein schützenswertes Denkmal mehr sei. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG seien gegeben.