Wie die Fotos vorher/nachher der Gemeinde belegen11, hat der Beschwerdeführer weitere bauliche, aussen sichtbare Massnahmen vorgenommen, so etwa den Einbau neuer Türen oder die Instandstellung der Fassaden und der Lauben. Die KDP kam bereits im Fachbericht vom 27. November 2013 zum Schluss, die vorgenommenen Veränderungen würden die Gebäudetypologie zu stark beeinträchtigen und die Schutzwürdigkeit des Speichers in Frage stellen, weshalb das Vorhaben nicht bewilligt werden könne.