Subsubeventualiter sei dem Beschwerdeführer lediglich ein Benutzungsverbot betreffend das Gebäude C.________ Nr. D.________ zu Wohnzwecken zu erlassen und insbesondere zu bewilligen, das Gebäude im heutigen Zustand ohne jegliche bauliche Veränderung als frostsicheren Lagerraum zu verwenden und das Bassin/Feuerweiher ohne bauliche Veränderung als Güllengrube umzunutzen."