3. Sowohl das AGR (Stellungnahme vom 12. August 2014) als auch die KDP (Fachbericht vom 4. August 2014) äusserten sich negativ zum Vorhaben. Nach einer weiteren Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 20. Oktober 2014 forderte die Gemeinde die Fachbehörden mit Verfügung vom 10. Mai 2015 auf, ihre abschliessenden Amts- und Fachberichte einzureichen. Zudem bat sie den ehemaligen Bauverwalter der Gemeinde zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. RA Nr. 110/2016/47 3