Mit Verfügung vom 16. Juli 2014 erhielt der Beschwerdeführer Gelegenheit, zum Protokoll des Augenscheins Stellung zu nehmen. Er wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Bewilligung des Baugesuchs zumindest fraglich erscheine und dem nachträglichen Baugesuch der Bauabschlag mit Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands drohe.