Der Beschwerdeführer reichte am 12. September 2013 sowohl für den Umbau des schützenswerten Speichers als auch für den Neubau eines Schwimmbads ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein. Nach einer negativen Einschätzung der kantonalen Denkmalpflege KDP (Fachbericht vom 27. November 2013) führte die Gemeinde im Beisein eines Vertreters der KDP und des AGR, jedoch in Abwesenheit des Beschwerdeführers, am 1. April 2014 einen weiteren Augenschein durch. Mit Verfügung vom 16. Juli 2014 erhielt der Beschwerdeführer Gelegenheit, zum Protokoll des Augenscheins Stellung zu nehmen.