BSG 154.21) RA Nr. 110/2016/46 7 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Sumiswald vom 7. März 2016 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Sumiswald zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung