Das Bauvorhaben beinhaltet jedoch einen erheblichen Um- und Ausbau des Wohnteils des bestehenden Gebäudes. Vorgesehen sind insbesondere die Erweiterung um einen Anbau mit zwei Räumen "Holzlager" und "Heizung/Waschen", der Abriss einer Dachaufbaute auf dem Nordostdach, das Anheben des Nordostdachs und damit verbunden die Erhöhung der Nordostfassade um ein Geschoss, die komplette Umgestaltung des Obergeschosses inklusive Anheben der Decke sowie der Ersatz des Balkons des Dachgeschosses an der Südostfassade. Auch wenn einzelne dieser Arbeiten die Voraussetzungen von Art. 27 BewD erfüllen, so sprengt die Gesamtheit der Arbeiten diesen Rahmen jedoch deutlich.