c) Das AWA hat im Beschwerdeverfahren in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 25. April 2016 die umstrittene Auflage betreffend Kanalisationsanschluss erstmals ausführlich begründet. Darin finden sich zwar Angaben zu einem möglichen Anschlusspunkt an die bestehende Kanalisation sowie zur ungefähren Länge und zum ungefähren Verlauf einer Anschlussleitung. Weiter findet sich in der Beschwerdevernehmlassung auch eine Kostenschätzung für den Kanalisationsanschluss. Eine konkrete Linienführung mit einem konkreten Kostenvoranschlag lässt sich der Beschwerdevernehmlassung aber nicht entnehmen.