2. Anschlusspflicht an Kanalisation a) Das AWA verlangt in seiner Gewässerschutzbewilligung vom 22. Februar 2016, dass sämtliche häuslichen Abwässer an die Kanalisation anzuschliessen sind. Dementsprechend findet sich in der angefochtenen Baubewilligung die Auflage, dass die Liegenschaft an die Kanalisation angeschlossen werden muss. Mit dieser Auflage sind die Beschwerdeführenden nicht einverstanden. Sie machen geltend, es mache keinen Sinn, eine Kanalisationsleitung durch solch schwieriges Gelände zu ziehen, wenn die Einrichtungen für andere und bessere Lösungen schon vorhanden seien.