3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das AGR und die Gemeinde Sumiswald nehmen in ihren Eingaben vom 6. und 20. April 2016 weder zur Beschwerde Stellung noch stellen sie einen Antrag. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) beantragt in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 25. April 2016 die Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten