2. Gegen die Auflage betreffend Kanalisationsanschluss reichten die Beschwerdeführenden am 19. März 2016 gemeinsam Beschwerde bei der Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Streichung der umstrittenen Auflage.