eine kleine Baubewilligung ohne Publikation oder Nachbarschaftsorientierung. Dies unter anderem unter der Auflage, dass die betroffene Liegenschaft bis spätestens 31. Dezember 2016 an die Kanalisation anzuschliessen ist. Gleichzeitig mit dem Bauentscheid eröffnete die Gemeinde die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 5. Februar 2016, mit welcher für das Bauvorhaben eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1 erteilt wird.