Bei Erweiterungen für ein zeitgemässes Wohnen ist etwa an ungenügende Sanitärräume, zu geringe Raumhöhen oder zu knappe Platzverhältnisse in der bestehenden Wohnung zu denken.14 Sie müssen notwendig sein, um die ursprüngliche Wohnnutzung auf einen zeitgemässen Stand zu bringen. Veränderungen, die über den üblichen Standard hinausgehenden Komfort bieten, können daher nicht mehr bewilligt werden. So reicht beispielsweise ein Balkon an der Fassade zum zeitgemässen Wohnen vollauf. Ein Wintergarten kann für eine zeitgemässe Wohnnutzung dagegen nicht als nötig erachtet werden.15