daher mit Blick auf Art. 24c Abs. 4 RPG hohe Anforderungen zu stellen.12 Sie dürfen insbesondere nur dann bewilligt werden, wenn die neu eingeführten Voraussetzungen erfüllt sind.13 Die Frage, ob die Identität der Baute bei äusseren Erweiterungen gewahrt ist, stellt sich somit erst, wenn das Bauvorhaben für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder für die energetische Sanierung notwendig ist, resp. die bessere Einpassung der Baute in die Landschaft bezweckt. Bei Erweiterungen für ein zeitgemässes Wohnen ist etwa an ungenügende Sanitärräume, zu geringe Raumhöhen oder zu knappe Platzverhältnisse in der bestehenden Wohnung zu denken.14