7 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) RA Nr. 110/2016/44 5 ist zwar missverständlich, aus der Begründung geht jedoch hervor, dass die Gemeinde die Bewilligungsfähigkeit des Bauvorhabens geprüft und über das Baugesuch entschieden hat. Der Vorwurf des überspitzten Formalismus ist unbegründet. 4. Erweiterung des Bauvolumens