c) Im Schreiben vom 6. Oktober 2015 hat die Gemeinde ausgeführt, sie verzichte vorläufig auf die Weiterführung des Verfahrens in Sachen Gartenhaus. Sie behalte sich jedoch vor, im Zusammenhang mit der Beurteilung von anderen illegalen Bauten auf dem Grundstück auf das Verfahren zurückzukommen. Das Gartenhaus sei ohne Baubewilligung und unter Missachtung vieler baurechtlicher Vorgaben errichtet worden. Die Gemeinde hat mit diesem Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass sie vorerst keine Wiederherstellungsmassnahmen ergreift.