Am 21. August 2015 erschien im Blick ein Artikel über das Bauvorhaben und die Beschwerdeführenden. Nachdem die Gemeinde den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 mitteilte, dass sie vorläufig auf die Weiterführung des Verfahrens verzichte, erteilte sie mit Verfügung vom 18. Februar 2016 dem Bauvorhaben den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme bei Nichtbefolgung an.