Die Gemeinde stellte den Beschwerdeführenden diese Stellungnahme zu und räumte ihnen Gelegenheit ein, sich dazu zu äussern. Am 16. Juli 2015 führte die Gemeinde in Anwesenheit der Beschwerdeführenden sowie einem Vertreter des AGR einen Augenschein durch. Auf die Aufforderung der Gemeinde, sich zum weiteren Verfahrensablauf zu äussern, liessen sich die Beschwerdeführenden nicht vernehmen. Am 21. August 2015 erschien im Blick ein Artikel über das Bauvorhaben und die Beschwerdeführenden.