Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 27. April 2015 mit, dass das eingereichte Baugesuch nicht vollständig sei und bestätigte den bereits verfügten Baustopp. Trotzdem stellten die Beschwerdeführenden das Gartenhaus fertig. Am 19. Mai 2015 gingen bei der Gemeinde weitere Baugesuchsunterlagen ein. Die Gemeinde stellte die Unterlagen dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zu. In seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2015 führte das AGR aus, das Bauvorhaben sei nicht bewilligungsfähig. Die Gemeinde stellte den Beschwerdeführenden diese Stellungnahme zu und räumte ihnen Gelegenheit ein, sich dazu zu äussern.