1. Die Gemeinde Röthenbach im Emmental führte am 22. April 2015 bei den Beschwerdeführenden eine Begehung durch. Dabei stellte sie fest, dass die Beschwerdeführenden auf Parzelle Röthenbach im Emmental Grundbuchblatt Nr. D.________ E.________ ein Gartenhaus erstellten. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Die Gemeinde verfügte vor Ort den Baustopp. Gleichentags ging bei der Gemeinde Röthenbach im Emmental für das Bauvorhaben ein Baugesuch, bestehend aus dem Formular Bauen ausserhalb der Bauzone, ein.