auslegungsbedürftig, ist die Begründung zur Sinnermittlung heranzuziehen.38 Aus der Erwägung 3b folgt, dass die Wiederherstellungsverfügung die versiegelte Steinplattenfläche von 46.2 m2 betrifft. Diese Fläche ist bis auf die bewilligte Terrassenfläche gemäss der Baubewilligung vom 31. März 2011 zurückzubauen. Wie aus der Erwägung 4a hervorgeht, ist gemäss der Baubewilligung vom 31. März 2011 entlang der Südfassade im Grunde eine Terrassenfläche von ca. 7 m2 bewilligt.