Eine versiegelte Steinplattenfläche bestand nicht, wie am Augenschein in Erfahrung gebracht werden konnte.21 Das Weidhaus mit der umstrittenen Umgebungsgestaltung liegt weit ausserhalb der Bauzone. Aus den Fotos vom Augenschein geht hervor, dass der Aussenraum des Weidhauses grossflächig mit Natursteinplatten versiegelt wurde. Zudem wurden neu bis zu 2 m hohe und 4 m lange Stützmauern erstellt, die von der Strasse, d.h. vom öffentlichen Raum aus, gut einsehbar sind.22 Solche bauliche Massnahmen erfordern eine Baubewilligung; sie sind geeignet, die ursprünglich landwirtschaftlich geprägte Umgebung des Weidhauses erheblich zu verändern.