ausserdem die Stützmauern für die Terrasse.16 Ein Vergleich der bewilligten Pläne17 mit der heutigen Situation zeigt, dass die Beschwerdeführenden die Terrasse über das Sechsfache grösser erstellten als ursprünglich bewilligt. Am Augenschein bemerkten sie, es sei ihnen nicht in den Sinn gekommen, dass für die Erweiterung der Terrasse eine Baubewilligung nötig gewesen wäre. In der Umgebung seien überall solche Terrassen zu sehen; diese seien üblich und zeitgemäss.18 Sinngemäss sind sie davon ausgegangen, dass die auf 46.2 m2 vergrösserte Terrasse mit Stützmauern und Holzzaun keine Baubewilligung erfordert.