a) Die mit Steinplatten ausgeführte Terrasse im Aussenbereich des Weidhauses umfasst eine Fläche von 46.2 m2. Gemäss der Baubewilligung vom 31. März 2011 ist im Bereich der Südfassade eine Terrasse von knapp 7 m2 bewilligt. Ein Teil dieser bewilligten Terrassenfläche befindet sich im Bereich der Grundfläche eines vorspringenden Gebäudeteils, der gemäss den am 31. März 2011 bewilligten Plänen hätte abgebrochen werden sollen.