Die BVE führte am 23. Mai 2016 einen Augenschein vor Ort durch. Dabei stellte sich heraus, dass die mit Natursteinplatten belegte Fläche im Südosten des Weidhauses deutlich grösser ist als 30 m2.13 Deren Umfang beträgt, nachdem die Beschwerdeführenden einen Teil der Steinplatten entfernten, gemäss dem Umgebungsgestaltungsplan 46.2 m2.14 Diese 11 Vgl. pag. 7 bis 14 der Vorakten der Gemeinde Grindelwald 12 Vgl. angefochtener Entscheid B./Ziff.2/Gedankenstrich 4 13 Vgl. Fotos Nr. 15, 16, 18 und 20 zum Protokoll vom Augenschein vom 23. Mai 2016