Diese Lösung beruht offenbar auf Gesprächen zwischen den Beschwerdeführenden, der Gemeinde und dem AGR, während das Beschwerdeverfahren sistiert war. Ziel der Gespräche war es, dass die Gemeinde die angefochtene Wiederherstellungsverfügung aufhebt und das Beschwerdeverfahren abgeschlossen werden kann. Die Gemeinde hat die angefochtene Wiederherstellungsverfügung jedoch weder formell zurückgenommen noch deren Rücknahme verbindlich in Aussicht gestellt.