Das gleiche Bild ergibt sich aus dem Umgebungsplan im Massstab 1:100 vom 12. Mai 2017, den die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 15. Mai 2017 einreichten. Aus dem Umgebungsplan geht hervor, dass die Beschwerdeführenden die Steinplattenfläche ostseitig um eine Tiefe von 1.55 m verkleinerten. Diese Lösung beruht offenbar auf Gesprächen zwischen den Beschwerdeführenden, der Gemeinde und dem AGR, während das Beschwerdeverfahren sistiert war.