Während des Beschwerdeverfahrens verkleinerten die Beschwerdeführenden von unten her die Fensteröffnung in der Südfassade ca. um die Hälfte. Das entspricht in etwa dem bewilligten Fenstermass gemäss der Baubewilligung vom 31. März 2011 und dem Vorschlag des Vertreters des AGR am Augenschein.10 Auch rüsteten die Beschwerdeführenden das südseitige Fenster mit Sprossen aus und brachten dort einen Fensterladen in Form eines Scheunentors an. Überdies versahen sie die ostseitigen Giebelfenster mit Sprossen. Das geht aus den Fotos hervor, die die Beschwerdeführenden als Beilage zur Eingabe vom 28. November 2016 einreichten. Damit