c) Der Beschwerdeführer, dessen nachträgliches Baugesuch teilweise abgewiesen und der zu diversen Wiederherstellungsmassnahmen verpflichtet wurde, ist durch den vorinstanzlichen Entscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Die Beschwerde enthält Anträge und eine Begründung; auf sie ist einzutreten. 2. Streitgegenstand / Abschreibung