5. Gegen den Bauabschlag und Wiederherstellungsverfügung reichte der Beschwerdeführer am 23. Februar 2016 bei der Gemeinde Grindelwald Beschwerde ein. Er wehrt sich in erster Linie gegen die angeordneten Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Er verlangt, auf die Wiederherstellungsmassnahmen seien zu verzichten, besonders auf das Wegspitzen des Natursteinplatzes, welcher als Parkplatz und Vorplatz diene. Sinngemäss beantragt er damit die teilweise Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Bauentscheids der Gemeinde vom 4. Februar 2016.