Zudem forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer auf, die Arbeiten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis 15. August 2016 auszuführen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. 4 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) RA Nr. 110/2016/43 4