2.1) Nordfassade: Einbau des kleinen Fensters anstelle der bewilligten zwei grossen Fenster. 2.2) Ostfassade: a) Wechsel der zwei grossen Fenster von der Nordfassade auf die Ostfassade mit der Auflage, diese nachträglich mit Sprossen zu versehen (vgl. Wiederherstellungsverfügung Ziffer 1.3) b) Neue horizontale Schlitzbefensterung unterhalb des Giebels c) Vergrösserte Dreiecksfenster (neu "Vierecksfenster) und d) Verschieben der Eingangstüre gegen Süden. (…)."