1.1) Das grosse, unbesprosste Fenster an der Südfassade ist auf das bewilligte Mass zurückzubauen und gemäss der Baubewilligung vom 31. März 2011 mit Sprossen auszuführen. 1.2) Die auf ca. 30.00 m2 vergrösserte Terrasse ist auf die bewilligte Grösse von 3.00 x 2.30 = 7 m2 zurückzubauen. 1.3) Die beiden Giebelfenster auf der Ostseite sind nachträglich mit Sprossen zu versehen. 2) Für folgende Gegenstände wird die Baubewilligung erteilt: