4. Mit Entscheid vom 4. Februar 2016 ordnete die Gemeinde – soweit hier von Interesse – Folgendes an: "1) Für folgende Gegenstände wird der Bauabschlag erteilt und Sie werden aufgefordert die ohne Baubewilligung ausgeführten Bauarbeiten wie folgt rückgängig zu machen und den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen: